AGB's

  1. Geltungsbereich
    Diese AGB sind fester Bestandteil des Individualvertrages zwischen FABIO AEBISCHER DESIGN, CHE-138.173.514 (nachfolgend FAD genannt) und seinen Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt). Abweichungen von diesen AGB sind im Individualvertrag schriftlich zu vereinbaren.

  2. Angebote
    Alle Angebote von FAD sind freibleibend;
    die Gültigkeitsdauer der Angebote beträgt 1 Monat. Sämtliche Unterlagen zu Angeboten sind vertraulich zu behandeln und dürfen keinesfalls Dritten in irgendeiner Form zur Kenntnis gebracht werden.
  3. Auftragsannahme
    Ein Individualvertag gilt erst als abgeschlossen, wenn der Kunde die Auftragsbestätigung von FAD erhält. Eine Auftragsbestätigung kann, je nach Umfang des Auftrages, mündlich, elektronisch (E-Mail) oder schriftlich (Post) erfolgen. Nicht durch FAD bestätigte Bestellungen begründen keine Lieferverpflichtung. FAD behält sich das Recht vor einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  4. Lieferfristen
    FAD ist bestrebt alle vereinbarten Lieferfristen einzuhalten. Nichteinhaltung von Lieferfristen für welche FAD kein Verschulden trifft (z.B. fehlende oder zu spät zur Verfügung gestellte Unterlagen vom Kunden, EDV-Störungen, Lieferverzug von Unterlieferanten, Krankheit oder Unfall von Mitarbeitenden sowie höhere Gewalt) berechtigen den Kunden nicht vom Vertrag zurück zu treten oder FAD für dadurch entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
  5. Lieferverzug
    Bei einer verspäteten Lieferung informiert FAD den Kunden umgehend. Der Kunde darf die Annahme einer verspäteten Lieferung nur dann verweigern, wenn in der Bestellung vermerkt war, dass die Lieferung unbedingt zum vorgegebenen Zeitpunkt stattfinden muss, und wenn FAD in der Bestellbestätigung dieses Datum akzeptiert hat. Verlangt der Kunde nach Bestellung Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs, ist er mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug oder treten Umstände ein, die eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen und diese Umstände nicht von FAD zu vertreten sind, verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird FAD die Vertragserfüllung aus Gründen, die nicht von FAD zu vertreten sind, ganz oder teilweise unmöglich, so wird FAD von ihrer Lieferpflicht frei.
  6. Rechnungsstellung
    Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss eines Auftrages. Ein Auftrag gilt als abgeschlossen wenn FAD alle vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht hat. Bei umfangreichen, mehrere Monate dauernden Aufträgen, erfolgt die Rechnungsstellung monatlich nach den effektiv erbrachten Leistungen.
  7. Zahlungsbedingungen
    Eine Rechnung ist innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum, rein netto und ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Für die Zahlung ist die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung zu verwenden. Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Im Verzugsfalle, insbesondere bei Zahlungsrückständen des Kunden, ist FAD berechtigt, ohne Mahnung weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und Zinsen in gesetzlich vorgesehener Höhe zu erheben und die sofortige Bezahlung sämtlicher ausstehender Beträge inkl. Verzugszinsen zu verlangen. FAD ist berechtigt, insbesondere bei Neukunden oder säumigen Vertragspartnern jederzeit auf Lieferungen mit Vorkasse zu bestehen. FAD ist jederzeit berechtigt Bonitätsauskünfte einzuholen. Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen von FAD bleiben alle gelieferten Produkte und Waren im alleinigen Eigentum von FAD. Forderungsverrechnung wird ausgeschlossen.


  8. Gewährleistung
    FAD leistet Gewähr für eine sorgfältige, dem Stand der Technik entsprechende Ausführung der zu erbringenden Dienstleistungen. Fehlerhafte Dienstleistungen werden von FAD innert nützlicher Frist richtiggestellt (Nachbesserung) sofern die Fehler nicht durch den Kunden verschuldet oder mitverschuldet sind. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge behält sich FAD vor, insgesamt drei Nachbesserungen durchzuführen bzw. im Falle des endgültigen Scheiterns der Nachbesserung nach Wahl des Kunden das Recht auf Wandelung oder Minderung einzuräumen. Ein Recht auf Wandelung oder Minderung hat der Kunde allerdings nur, wenn sich der Mangel für das gesamte Leistungsbild als erheblich und wesentlich erweisen sollte und der Fehler nicht durch andere Möglichkeiten gelöst werden kann. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, und beginnt mit Ablieferung der Ware beim Kunden. FAD gewährleistet, keine aktuelle Kenntnis von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter zu haben, die einer vertragsgemässen Nutzung der Produkte entgegenstehen. Jede Haftung für die Inanspruchnahme des Kunden durch Dritte aus der angeblichen Verletzung von Drittrechten wird ausgeschlossen.
  9. Haftung
    FAD haftet für unmittelbaren Schaden nur, falls dieser durch FAD oder deren Hilfspersonen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde. Die maximale Höhe des durch FAD zu leistenden Schadenersatzes ist begrenzt auf den, für die entsprechende Dienstleistung durch den Kunden bezahlten Preis. Die Haftung für Hilfspersonen wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Für Mangelfolgeschäden wird jede Haftung ausgeschlossen, ausser bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Seiten von FAD. Die vorliegenden Haftungsbeschränkungen und Haftungs-ausschlüsse gelten sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasivertragliche Ansprüche.
  10. Mitwirkung des Kunden
    Der Kunde verpflichtet sich, FAD alle zur Ausführung des Auftrages benötigten Dokumente und Hilfsmittel, einschliesslich einzuhaltender Normen und Vorschriften, termingerecht zur Verfügung zu stellen.

    FAD führt nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Beauftragung durch den Kunden Patentrecherchen für eine Entwicklungsarbeit durch. Der Umfang wird dabei genau definiert. Eine Gewährleistung für die Schutzrechtsfreiheit einer Entwicklung wird grundsätzlich nicht übernommen. Ausserdem verpflichtet sich der Kunde, soweit dies für ihn zumutbar ist, die Einhaltung einzuhaltender Normen und Vorschriften sowie die Resultate allfällig ausgeführter Berechnungen zu überprüfen oder durch einen Dritten überprüfen zu lassen. Die Lieferungen von FAD werden vom Kunden innerhalb einer Frist von maximal sieben (7) Tagen nach Lieferdatum abgenommen; ohne Mängelrüge innerhalb dieser Frist gelten die Lieferungen von FAD als mängelfrei abgenommen. Mängelrügen sind FAD in jedem Fall schriftlich unter Angabe der konkreten Fehlerbeschreibung anzuzeigen. Der Kunde hat Beanstandungen sofort nach dessen Feststellung schriftlich anzuzeigen. Treten versteckte Mängel erst später zu Tage, so muss die schriftliche Mängelrüge an FAD sofort nach Entdeckung des Mangels erfolgen. Unterlässt der Kunde dies, so gilt die Leistung von FAD als genehmigt.
  11. Geheimhaltung
    Der Kunde und FAD verpflichten sich und ihre Mitarbeitenden, gegenseitig, alle nicht allgemein zugänglichen Informationen der Vertragsparteien, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
  12. Leistungen durch Dritte
    FAD kann vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise durch sorgfältig instruierte Dritte erfüllen lassen, sofern sie sich ihrerseits zur Geheimhaltung gemäss Absatz 11 verpflichten.
  13. Urheber- und Nutzungsrecht
    Alle von FAD erstellten Multimedia Erzeugnisse wie Musik, Texte, Grafiken und Bilder (inkl. Videos) sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an geistigem Eigentum verbleiben im Eigentum von FAD. Der Kunde anerkennt hiermit, dass die gelieferten Produkte durch Immaterialgüterrechte geschützt oder zum Schutz angemeldet sein können. Der Kunde ist im Sinne eines nicht ausschliesslichen, nicht übertragbaren, widerrufbaren Nutzungsrechts berechtigt, die unter dem Vertrag mit FAD empfangene Lieferung bestimmungsgemäss zu nutzen, sofern der Kunde alle Rechnungen von FAD vollumfänglich bezahlt hat. Die gelieferten Erzeugnisse dürfen weder weiterverkauft, vermietet oder ausgeliehen werden, noch dürfen sie verändert oder in irgendeiner anderen; nicht vertragsgemässen Weise veröffentlicht werden. Bei Verwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten von Dritten (z.B. spezielle Schriftarten oder Musikstücke etc.) obliegt es der Verantwortung des Kunden die entsprechenden Lizenzen beim jeweiligen Rechteinhaber zu beschaffen. FAD weist den Kunden auf entsprechende Inhalte hin.
  14. Datensicherung
    Für die Dauer eines Auftrages werden die elektronischen Daten bei FAD gesichert (Backup) und für Aussenstehende unzugänglich aufbewahrt. Nach Abschluss eines Auftrages obliegt die Verantwortung für die gelieferten Daten und dessen Sicherung beim Kunden.
  15. Ergänzende Bestimmungen
    FAD kann die vorliegenden AGB jederzeit ändern. Die geänderten AGB gelten ab ihrer Publikation auf der Webseite www.fabioae.ch. Mit der Weiternutzung der Webseite und Dienstleistungen von FAD akzeptiert der Kunde die geänderten AGB. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam, undurchführbar oder ungültig sein oder besteht eine Lücke, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Falle ersetzt FAD diese Bestimmung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige rechtmässige Bestimmung, eine Lücke wird ebenso gefüllt.
  16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Soweit gesetzlich nicht anders geregelt, ist ausschliesslicher Erfüllungsort und Gerichtstand für alle Streitigkeiten Biel/Bienne, Bern, Schweiz. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht (ausser kollisionsrechtliche Bestimmungen), wobei die Bestimmungen des Wiener Kaufrechtes (Übereinkommen der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11.4.1980) wegbedungen werden. Bei Verträgen mit Konsumenten kommt Art. 32 der Schweizerischen Zivilprozessordnung ZPO zur Anwendung.

    Biel/Bienne, Schweiz, 14.10.2024